Pressemitteilung IKE
Pressemitteilung IKE
Menschen tanzen, feiern und singen. Sie pflegen Bräuche, Beziehungen und ihre Umwelt. Dabei erhalten und gestalten sie ihr kulturelles Erbe, indem sie ihr Wissen und Können an die nächsten Generationen weitergeben. Das UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes fördert die Sichtbarkeit und Weiterentwicklung dieses lebendigen Erbes, beispielsweise über Einträge in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes in Deutschland.
Die schwäbisch-alemannische Fastnacht mit ihren zahlreichen Bräuchen wurde 2014 in dieses Verzeichnis aufgenommen. Die Aufnahme in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes macht das Immaterielle Kulturerbe und seine Träger mit dem Führen des Logos „Immaterielles Kulturerbe – Wissen. Können. Weitergeben.“ öffentlich sichtbar.
Auch die Vetterzunft Harthausen pflegt seit knapp 30 Jahren die Bräuche der schwäbisch-alemannischen Fastnacht, insbesondere während der Ortsfasnet durch das Maskenabstauben an Dreikönig, dem Schmotzigen Doschdeg, dem Vetterball am Fasnetssamstag und dem Kinderumzug mit Kinderfasnet am Rosenmontag. Nächstes Jahr feiert die Vetterzunft, die im Jahr 1994 gegründet wurde, ihr 30-jähriges Vereinsjubiläum. Die Guggamusik hatte sich zuvor schon 1990 zusammengefunden und legte somit den Grundstein für das heutige aktive Vereinsleben der Vetterzunft. Das Brauchtum der Ortsfasnet, welche im Heimatmuseum und im Heimatbuch von Harthausen bereits vor vielen Jahrzehnten erwähnt ist, wird somit von der Vetterzunft kontinuierlich fortgeführt.
Es war daher folgerichtig, dass sich die Vetterzunft um das Führen des Logos „Immaterielles Kulturerbe – Wissen. Können. Weitergeben.“ des Immateriellen Kulturerbes schwäbisch-alemannische Fastnacht beworben hat.
Nachdem die Bewerbung der Vetterzunft von der Vereinigung schwäbisch-alemannischer Narrenzünfte (VSAN) geprüft und mit Empfehlung der UNESCO-Kommission zur Entscheidung vorgelegt wurde, bekam sie im Juni 2023 das Logo „Immaterielles Kulturerbe – Wissen. Können. Weitergeben.“ verliehen. Die Vetterzunft ist stolz auf diese Auszeichnung und will mit dem Logo die Lebendigkeit und Zukunftsfähigkeit der schwäbisch-alemannischen Fasnet verdeutlichen und somit zum Erhalt und der kreativen Weiterentwicklung dieses Brauchtums animieren.
Nähere Infos zum Immateriellen Kulturerbe schwäbisch-alemannische Fastnacht unter https://www.unesco.de/kultur-und-natur/immaterielles-kulturerbe/immaterielles-kulturerbe-deutschland/fastnacht.
Wer Interesse hat, in der Vetterzunft das Häs des Harthauser Vetter oder der Wäschweib’r zu tragen, in der Guggamusik mitzuspielen, in der Vettergarde mitzutanzen, oder sonst kreativ im Verein mitzuwirken, kann sich gerne unter zunftmeister@vetterzunft.de melden. Neue Mitglieder sind jederzeit willkommen.
Anlässlich des 30-jährigen Vereinsjubiläums findet am Freitag, 19.01.2024 das Guggamusiktreffen und am Samstag, 20.01.2024 der traditionelle Nachtumzug in Harthausen statt. Die Vorbereitungen laufen bereits auf Hochtouren. Es werden wieder zahlreiche Gäste aus Nah und Fern erwartet.